Läden ab 18. März 2020 geschlossen

Verkaufsstellen des Einzelhandels, die nicht in die weiter unten einzuordnende Kategorie fallen, müssen geschlossen bleiben.

Nicht geschlossen werden dagegen: Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken, Poststellen, Friseure, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsbedarf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Alle dürfen auch sonntags offen haben.

Wir werden hier versuchen Sie auf dem Laufenden zu halten welche Läden noch offen haben und weitere Informationen für Sie zusammentragen.

Bitte halten Sie sich an die empfohlenen Verhaltensregeln damit das Corona-Virus so schnell wie möglich eingedämmt bzw. die Verbreitung verlangsamt wird.

Dieser Eintrag wurde veröffentlicht am Allgemein. Setze ein Lesezeichen auf den permalink.